Energieberatung

Energieberatung

Das BAFA fördert Energieberatungen für Wohn- sowie für Nichtwohngebäude.

Bei Wohngebäuden handelt es sich dabei um den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), bei Nichtwohngebäuden spricht man von der Energieberatung DIN V 18599.

individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

für Wohngebäude

Der iSFP hat den Vor-Ort-Beratungsbericht ersetzt und ist grafischer deutlich besser aufgearbeitet, sodass die berechneten Ergebnisse und Maßnahmen übersichtlicher und verständlicher dargestellt sind.


Der Sanierungsfahrplan zeigt einem aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete auf, die Schritt für Schritt zur bestmöglichen Sanierung Ihres Gebäudes führen. Dabei hat der iSFP einen rein informellen Charakter. Das bedeutet, dass man nicht verpflichtet ist, einzelne Maßnahmen umzusetzen.

Wird eine oder werden mehrere Maßnahme(n) aus dem iSFP umgesetzt, steigt die BEG-Förderung um 5%-Punkte (iSFP-Bonus). Ausgenommen hiervon sind Heizunganlagen, hier gibt es keinen extra iSFP-Bonus.


Die BAFA-Förderung beträgt 1.300,-€ für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 1.700,-€ für Mehrfamilienhäuser (ab 3 Wohneinheiten).

Energieberatung DIN V 18599

für Nichtwohngebäude

Inhaltlich ist der Beratungsbericht für Nichtwohngebäude dem iSFP (Energieberatungsbericht für Wohngebäude) sehr ähnlich. Auch hier werden aufeinander abgestimmte Maßnahmenpakete aufgezeigt, um das Gebäude Schritt für Schritt energetisch zu sanieren.


Der Unterschied zu Wohngebäuden liegt vor allem in der Zonierung des Nichtwohngebäudes (Verkehrswege, Büro, Verkaufsraum, Produktionsbereich, etc.), in der Größe des Gebäudes sowie der meist komplexeren Anlagentechnik.

 

Die BAFA-Förderung (max. 80% Zuschuss) richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes und beträgt:

  • 1 m² - 199 m²        1.700,-€
  • 200 m² - 500 m²  5.000,-€
  • mehr als 500 m²  8.000,-€
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