Baubegleitung & Fachplanung

Baubegleitung & Fachplanung

Baubegleitung & Fachplanung

Wir begleiten Ihren Neubau oder die Sanierung ihres Bestandsgebäudes und führen auch die energetische Fachplanung durch.

Was versteht man unter Fachplanung?

Bei der energetischen Fachplanung werden die Rahmenbedingungen bzw. Bauteilaufbauten festgelegt, welche bei der Umsetzung mit der Baubegleitung kontrolliert werden.

Sowohl bei der Sanierung als auch beim Neubau stellen wir die notwendigen Dokumente (z.B. Wärmeschutznachweis, GEG-Nachweis, ...) aus und erstellen die KfW- bzw. BAFA-Bestätigungen für den jeweiligen Antrag.


Neubau

Das geplante Gebäude wird von uns anhand eines digitalen 3D-Modells bilanziert. Dabei prüfen wir unter anderem, ob einzelne Bauteilaufbauten angepasst (z.B. Dämmstärke erhöht) werden müssen, um die Voraussetzungen für den "Klimafreundlichen Neubau" (KFN - KfW Förderprogramme 297, 298, 299, 498, 499) einzuhalten.


Sanierung

Wir bilanzieren Ihr Gebäude mit den angesetzten Maßnahmen, um zu prüfen, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht wird bzw. wie die geplante Effizienzhaus-Stufe erreicht werden kann.

Was ist eine Baubegleitung?

Bei der Baubegleitung wird in Stichprobenkontrollen geprüft, ob die Handwerker die Maßnahmen wie geplant umsetzen. Vor allem die Dämmstärke sowie das eingesetzte Material und die Wärmeleitfähigkeit werden dabei geprüft.


Bei einer energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes werden die Honorarkosten für die Baubegleitung und die Fachplanung mit 50% bezuschusst.

Wofür wird die Baubegleitung benötigt?

Neubau
Durch die Stichprobenkontrollen und die Dokumentation wird sichergestellt, dass das Gebäude wie geplant umgesetzt wird und alle Voraussetzungen für das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) eingehalten werden. Dies ist nach Fertigstellung des Neubaus vom Energie-Effizienz-Experten zu bestätigen.


Sanierung
Je nach Sanierungsumfang und Sanierungsart, wird mindestens eine Stichprobenkontrolle von uns durchgeführt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einzelmaßnahme (z.B. Dachdämmung) bzw. die Sanierung zum Effizienzhaus wie geplant umgesetzt wird und somit die notwendigen Fördervoraussetzungen eingehalten werden. Dies ist nach Umsetzung der Maßnahme(n) vom Energie-Effizienz-Experten zu bestätigen, damit die Fördermittel ausgezahlt werden können.

Bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Programm "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) ist eine Baubegleitung verpflichtend (ausgenommen ist der Austausch von Heizungsanlagen).

Was leistet die Baubegleitung nicht?

Eine BauBegleitung ist keine BauLeitung!

Es werden keine bauleiterischen Tätigkeiten übernommen. Das bedeutet:

  • keine Weisungsbefugnis gegenüber den ausführenden Gewerken
  • die Gesamtverantwortung für die Qualität der Ausführung liegt bei dem/r Bauherren/in bzw. einer/m separat beauftragten Bauleiter/in
  • es werden keine Abnahmen vorgenommen
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